Kindererziehungszeiten sind mit der Rente verrechenbar

Kindererziehungszeiten – Rentenausgleich für Eltern

Kindererziehungszeiten sind wie der Name schon sagt, Zeiten der Erziehung eines Kindes. Konkret geht es dabei aber um die Rente. In den ersten Jahre nach der Geburt, liegt ihr Fokus als Eltern auf der Kindeserziehung. Dass sie dabei nicht oder nicht voll arbeiten können und demnach auch keine vollen Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, liegt auf der Hand.

More...

Kindererziehungszeiten – Rentenausgleich für Eltern

Meistens stellt ein Elternteil während der ersten Lebensjahre die Karriere zurück, in dem es seinen Beruf nur teilzeitig wahrnimmt oder ganz aufhört zu arbeiten. Das bedeutet natürlich geringere Rentenbeiträge. Da für Eltern kein finanzieller Nachteil aufgrund der Kindeserziehung bezüglich der Rentenhöhe entstehen soll, gleicht der Bund diesen Rentenbeitrag während der Kindererziehungszeiten aus.

Sie erfüllen die Grundvoraussetzung für die Erziehungszeit, wenn Sie ihr Kind selbst erziehen. Tatsächlich besteht die Möglichkeit dadurch einen Rentenanspruch zu erhalten, selbst wenn man in seinem Leben vorher noch nie Rentenbeiträge gezahlt hat. Auch wer in eine anderweitige Alterssicherung investiert hat, hat grundlegend ein Anrecht auf Erziehungszeit.

Kindererziehungszeiten: nicht nur für Eltern

Nicht nur Eltern können Kindererziehungszeiten geltend machen. Sogar entfernte oder nicht-leibliche Verwandte können, wenn sie in der Erziehung nachweisbar eine tragende Rolle spielen unter bestimmten Vorraussetzungen Kindererziehungszeiten erhalten.

Wer erhält die Kindererziehungszeiten

Grundsätzlich bekommt nur ein Elternteil die Erziehungszeit zugeschrieben. Selbstverständlich der Elternteil, der mehr Zeit mit der Erziehung des Kindes verbringt. Bei eingetragenen Lebensgemeinschaften unterscheiden sich die Regeln diesbezüglich. Kontaktieren Sie bei Fragen dazu am Besten Ihre Rentenversicherung. Sollten beide Elternteile gleichermaßen an der Erziehung beteiligt sein, erhält die Mutter die Erziehungszeit zugeordnet.

Wie lange ist die Kindererziehungszeit?

Bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, beträgt diese Zeit zwei Jahre. Eltern, die nach 1992 Kinder bekommen haben, werden sogar drei Jahre Kindererziehungszeit zugesprochen. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Erziehungszeit sogar entsprechend der Anzahl an geborenen Kindern.

Wie wirkt sich die Kindererziehungszeit auf die Rente aus?

Die Erziehungszeit wirkt sich direkt auf die Rentenhöhe aus. Der Durchschnittsverdienst aller Versicherten dient als Berechnungsvorlage. Der Betrag beläuft sich aktuell auf etwas mehr als 36.000 Euro im Jahr.

Kindererziehungszeiten wirken sich auf die Rente aus.

Kindererziehungszeiten wirken sich auf die Rente aus.

Kindererziehungszeit und Arbeit?

Tatsächlich ist es so, dass man, wenn man neben der Kindererziehung in den ersten Lebensjahren des Kindes arbeitet und somit Rentenbeiträge einzahlt, sich die Beiträge addieren. Das gilt allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die sich auf monatlich 6.200 Euro beläuft. In den neuen Bundesländern ist es etwas weniger, nur 5.400 Euro.

Keine Kindererziehungszeiten

Erziehungszeiten können nicht angerechnet werden, wenn man nicht gesetzlich rentenversichert ist und die eigene Alterssicherung eine gleichwertige Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten vorsieht, wie das beispielsweise bei Beamten der Fall ist. Ebenfalls sind Eltern, die bereits Altersrente aus einer gesetzlichen Altersvorsorge oder nach berufsständischen, beamten- oder kirchenrechtlichen Regelungen beziehen, von der Erziehungszeit ausgeschlossen.

Kindererziehungszeiten im Ausland

Auch wenn es unüblich ist und der Bund diesen Rentenausgleich in der Regel nur zahlt, sofern das Kind in Deutschland aufgezogen wird, gibt es dennoch Umstände, unter denen Eltern die Erziehungszeiten im Ausland zugeschrieben zu bekommen. Beispielsweise wenn der Erziehende während des Auslandsaufenthaltes dennoch Pflichtbeiträge in Deutschland entrichtet.

Abschließend ist es noch wichtig zu wissen, dass man die Kindererziehungszeiten nachweisen muss. Neben der Geburtsurkunde wird dazu ein Antrag ausgestellt. Wächst das Kind nicht bei den leiblichen Eltern auf, beispielsweise bei Stiefeltern, sind Heiratsurkunde und Meldebescheinigung einzureichen. Bei Pflegeeltern muss das Jugendamt eine entsprechende Erklärung einreichen.

Kindererziehungszeiten angenehmer gestalten​

Die Zeit der Kindererziehung ist lang. Dabei kann sie so oder so verlaufen. Entweder geprägt von normaler Sprache, d. h. viele Anweisungen = viel Widerstand. Oder gestaltet mit gesunder Sprache der Erziehung. Der Verlauf ist sehr unterschiedlich. Entweder stressreich oder zufriedenstellend mit den Ergebnissen der Erziehung. Glauben Sie mir ... ich habe genug Verläufe gesehen.​

Das Eltern-Onlinetraining trainiert Sie in den Fertigkeiten der gesunden Kommunikation. So bauen Sie Widerstand gezielt ab und schaffen ein Klima der Kooperation und Harmonie in Ihrer Familie – für angenehme Kindererziehungszeiten.

Das Eltern-Onlinetraining können Sie dank der 30-Tage-Geld-Zurück-Garantie ganz ohne Risiko testen. Gefällt es Ihnen nicht, widerrufen Sie einfach formlos innerhalb dieser Zeit und Sie bekommen Ihr Geld zurück. Ohne Wenn und Aber.​

Über den Autor Kay Rurainski

Ich liebe gesunde Kommunikation in der Eltern-Kind-Beziehung. Beziehungen geben meinem Leben Sinn. Gut gestaltete Beziehungen verbessern meine Lebensqualität. Besonders, wenn ich Konflikte mit Menschen die mir wichtig sind, bewusst gestalte. Deswegen vermittle ich die Fertigkeiten, die mich dabei unterstützen, leidenschaftlich.

Folgen Sie mir auf:

Hinterlassen Sie einen Kommentar