Profitieren auch Väter von der Mütterrente? Was zunächst wie ein Widerspruch klingt, muss jedoch bejaht werden. Unter gewissen Umständen wird die Mütterrente auch für Väter ausgezahlt. Welche Umstände das sind, erfahren Sie im heutigen Artikel.
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Anerkennung der Erziehungsleistung
Meistens stellt ein Elternteil während der ersten Lebensjahre des Kindes die Karriere zurück, indem es seinen Beruf nur in Teilzeit wahrnimmt oder ganz aufhört zu arbeiten. Das hat natürlich geringere Rentenbeiträge zur Folge. Da für Eltern bezüglich der Rentenhöhe kein finanzieller Nachteil aufgrund der Kindeserziehung entstehen soll, gleicht der Bund seit dem 1. Juli 2016 diesen Rentenbeitrag während der Kindererziehungszeiten aus.
Sie erfüllen die Grundvoraussetzung für die Erziehungszeit, wenn Sie ihr Kind selbst erziehen. Tatsächlich besteht die Möglichkeit dadurch einen Rentenanspruch zu erhalten, selbst wenn man in seinem Leben vorher noch nie Rentenbeiträge gezahlt hat. Auch wer in eine anderweitige Alterssicherung investiert hat, hat grundlegend ein Anrecht auf Erziehungszeit. Dabei ist es auch unerheblich, ob es sich nun um die Mutter oder den Vater handelt.
Die Rentenentgeltpunkte für die Mütterrente werden unabhängig davon, ob Mutter oder Vater das Kind tatsächlich in Vollzeit betreut hat oder zudem berufstätig war, dem Versicherungskonto gut geschrieben. Das Gesetz geht allerdings nach wie vor davon aus, dass Kindererziehung und Kinderbetreuung eine Angelegenheit von Frauen ist. Sofern kein entsprechender Antrag bei der zuständigen Rentenversicherung gestellt wurde, werden die aus der Mütterrente herrührenden Entgeltpunkte dem Rentenkonto der Frau zugerechnet.
Väter im Erziehungsurlaub
Trotz ihres irreführenden Namens gilt die Mütterrente also natürlich auch für Väter, wenn diese sich in der Frühphase der Kindheit intensiv um ihren Nachwuchs gekümmert haben. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Rentenzulage war zunächst geschlechtsneutral als „Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung” bezeichnet worden, wurde aber in den Medien schnell mit dem Schlagwort „Mütterrente“ versehen.
Die Bezeichnungen „Elternrente“ oder „Erziehendenrente“ wären durchaus treffender gewesen, denn immerhin haben laut Schätzungen auch etwa 150000 Väter Anspruch auf die neuen Leistungen. Dazu zählen etwa auch Witwer, die ein vor 1992 geborene Kind nach dem Tod der Mutter alleine großziehen mussten, aber auch geschiedene Väter, die vor einer Trennung einen wesentlichen und engagierten Teil der Erziehungsaufgaben übernommen haben.
Natürlich können auch Väter, die entsprechende Erziehungszeiten vorweisen, ihre Ansprüche geltend machen. Von allen Vätern, die von der neuen Gesetzgebung betroffen sind, ist das allerdings der geringste Teil, denn nach wie vor ist der Anteil der Väter, die in Elternzeit gehen, sehr gering. Allemal lohnt sich eine Prüfung der Lage aber auch für Väter!
Kindererziehung praktisch und beratend: Das Eltern-Onlinetraining
Das Eltern-Onlinetraining ist nicht nur in Fragen Kindererziehung auf dem aktuellsten Stand, sondern bietet Ihnen hier im Blog zusätzlich nützliche Informationen zu rechtlichen Fragen, wie der hier thematisierten Mütterrente für Väter.
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